Datenschutz

Datenschutzerklärung

Diese Anwendung verarbeitet Gesundheitsdaten — die besonders geschützte Kategorie nach Artikel 9 DSGVO. Deshalb steht hier ausführlich, was womit geschieht, einschließlich der Stellen, an denen der Schutz Grenzen hat.

Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
Franchcom Ltd & Co KG
Waaggasse 5/21, 1040 Wien, Österreich
Kontakt in Datenschutzfragen
office@franchcom.at

Das Wichtigste zuerst

Wir kennen deinen Namen nicht. Es gibt keine Konten, keine Registrierung und keine E-Mail-Adresse. Beim Hochladen entsteht ein zufälliger Zugangsschlüssel — nur wer ihn hat, kommt an die Akte.

Wir können deine Akte nicht öffnen. Von deinem Zugangsschlüssel liegt bei uns nur ein Prüfwert, aus dem er sich nicht zurückrechnen lässt. Wir könnten deine Unterlagen also auch dann nicht herausgeben, wenn jemand uns dazu auffordert.

Alles bleibt in Deutschland. Verarbeitung und Ablage laufen auf einem Server in Falkenstein, betrieben von der Hetzner Online GmbH. Es wird kein Dienst außerhalb der EU aufgerufen — keine Cloud-Texterkennung, kein externes Sprachmodell.

Was verarbeitet wird

DatenZweckGrundlage
Hochgeladene Dokumente (PDF, Scans, Fotos) Ordnen, Werte zusammenführen, Kontrollintervalle finden ausdrückliche Einwilligung, Art. 9 Abs. 2 lit. a
Daraus gelesene Laborwerte, Datumsangaben, Zitate Verlauf über Jahre, Erkennung leerer Pflichtfelder ausdrückliche Einwilligung, Art. 9 Abs. 2 lit. a
Zeitpunkt und Fassung der Einwilligung Nachweis, worauf du dich eingelassen hast rechtliche Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 lit. c
Prüfwert des Zugangsschlüssels Zugriffsschutz für deine Akte Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit. b

Ohne ausdrückliche Einwilligung im Upload-Schritt entsteht keine Akte. Das ist keine Formalie, sondern im Programm so gebaut: Ohne gesetztes Häkchen wird nichts angelegt und nichts gespeichert.

Wie gespeichert wird

Jede Datei wird mit AES-256-GCM verschlüsselt abgelegt. Verschlüsselt sind nicht nur die Inhalte, sondern auch die Dateinamen und Datumsangaben — dass eine Datei „Koloskopiebefund 2021.pdf“ heißt, ist für sich genommen schon eine Information. Auf der Festplatte stehen nur zufällige Kennungen und Größen.

Wird eine Datei verändert, fällt das beim Entschlüsseln auf und sie wird nicht gelesen, statt beschädigte Inhalte auszuwerten.

Wo der Schutz eine Grenze hat

Texterkennung und PDF-Werkzeuge können nur mit echten Dateien arbeiten, nicht mit verschlüsselten. Während der Auswertung liegt dein Dokument deshalb für die Dauer der Verarbeitung entschlüsselt in einem eigenen Verzeichnis mit engen Rechten. Danach wird es überschrieben und gelöscht, auch wenn zwischendurch ein Fehler auftritt.

Dieses Zeitfenster ließe sich nur mit anderen Werkzeugen ganz vermeiden. Wir nennen es hier, statt es zu verschweigen.

Ebenso offen: Die Verschlüsselung schützt gegen eine gestohlene Festplatte und gegen Sicherungskopien in fremder Hand. Sie schützt nicht gegen jemanden, der den laufenden Server übernimmt — dort muss der Schlüssel lesbar sein, damit die Anwendung arbeiten kann.

Löschung

Unter „Deine Akte“ gibt es einen Knopf, der alles entfernt: Dokumente, gelesene Werte, die gesamte Auswertung. Jede Datei wird vorher überschrieben. Danach wird dir angezeigt, wie viele Dateien und wie viele Bytes verschwunden sind.

Es gibt keinen Papierkorb und keine Wiederherstellung. Löschen heißt löschen.

Speicherdauer: Deine Akte bleibt, bis du sie löschst. Wird sie 18 Monate lang nicht geöffnet, löschen wir sie von uns aus. Aus Sicherungskopien verschwinden gelöschte Akten spätestens nach 30 Tagen.

Verlierst du den Zugangsschlüssel, kommt niemand mehr an die Akte — auch wir nicht. Wir können sie dann weder herausgeben noch auf Zuruf löschen; sie verfällt nach der oben genannten Frist.

Beim bloßen Besuch der Seite

Die Seiten werden von Vercel Inc. ausgeliefert. Dabei fallen technisch notwendige Server-Protokolle an: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Browserkennung. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse am sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Vercel sieht keine Gesundheitsdaten. Von dort kommt nur die Seite selbst. Deine Dokumente gehen direkt aus deinem Browser an unseren Server in Falkenstein und berühren Vercel nicht.

Es werden keine Cookies gesetzt, kein Tracking eingesetzt und keine Reichweitenmessung durchgeführt. Deshalb gibt es hier auch kein Cookie-Banner. Die Schriftarten liefern wir selbst aus; es wird kein Google-Dienst aufgerufen.

Der Zugangsschlüssel wird im lokalen Speicher deines Browsers abgelegt, damit du zurückfindest. Er verlässt dein Gerät nur, um deine Akte zu öffnen.

Empfänger

EmpfängerRolleOrt
Hetzner Online GmbHServer für Verarbeitung und AblageFalkenstein, Deutschland
Vercel Inc.Auslieferung der Seiten, keine GesundheitsdatenUSA, mit EU-Standardvertragsklauseln

Weitere Empfänger gibt es nicht. Texterkennung und Auswertung laufen auf demselben Server, ohne fremde Dienste.

Deine Rechte

Weil wir dich nicht kennen, brauchen wir für Auskunft und Übertragbarkeit deinen Zugangsschlüssel — sonst könnten wir jedem beliebigen Anfragenden fremde Krankenakten herausgeben. Eine formlose Nachricht an office@franchcom.at genügt.

Beschwerderecht

Du kannst dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42, 1030 Wien
www.dsb.gv.at

Was diese Anwendung nicht tut

FranchMedArchiv ist ein Dokumenten- und Erinnerungswerkzeug und kein Medizinprodukt. Es stellt keine Diagnosen und gibt keine Therapieempfehlungen. Angezeigte Hinweise stammen wörtlich aus deinen eigenen Dokumenten oder aus öffentlich zugänglichen österreichischen Vorsorge-Regelungen und tragen ihre Quelle bei sich.

Deine Dokumente werden nicht für Forschung, Statistik, Werbung oder das Training von Software verwendet. Sie werden nicht verkauft und nicht geteilt.

Vor dem öffentlichen Launch prüfen Dieser Text beschreibt den gebauten Stand und ist noch nicht anwaltlich geprüft. Offen sind:
  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner abschließen (Art. 28)
  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit Vercel abschließen (Art. 28)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen (Art. 30)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35) — bei Gesundheitsdaten in diesem Umfang naheliegend
  • Prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird (Art. 37)
  • Automatische Löschung nach 18 Monaten ist beschrieben, aber noch nicht gebaut
  • Aufbewahrungsfrist der Sicherungen technisch auf 30 Tage begrenzen